Was kostet die Unterrichtsgarantie? |
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Kostenschätzung der Initiatoren (Kurzfassung)
Eine 10%-ige Vertretungsreserve an jeder Schule kostet zusätzlich ca. 110 Mio. Euro. Gegenwärtig erhalten Schulen eine
Lehrkräfteausstattung von 100%. Darüber hinaus werden 2,3% des gesamten Unterrichts über zusätzliche Mittel der
Personalkostenbudgetierung (PKB) finanziert. Durch eine ständige Vertretungsreserve von 10% sind befristete Einstellungen
über PKB-Mittel nicht mehr notwendig. Die dafür bisher aufgebrachten Kosten sind von den Gesamtkosten für eine 10%-ige
Vertretungsreserve abzuziehen, es verbleiben 10% - 2,3% = 7, 7% mehr Unterricht zu finanzieren.
Im Schuljahr 2013/2014 wurden in Berlin 517.248 Unterrichtswochenstunden erteilt. Zusätzlich 7,7% Unterricht entsprechen
39.828 Unterrichtswochenstunden. Die Kosten für eine Unterrichts-wochenstunde belaufen sich bei dem anzuwendenden
Durchschnittssatz von 70.000 Euro/Lehrkraft im Angestelltenverhältnis auf ca. 2.765 Euro. Somit belaufen sich die
zusätzlichen Kosten auf 39.828 x 2.765 Euro = 110,1 Mio. Euro.
→ ausführliche Kostenschätzung der Trägerin des Volksbegehrens
Amtliche Kostenschätzung
Eine Umsetzung der zentralen Forderung einer Lehrkräfteausstattung von 110% kostet 158,1 Mio. Euro. Dabei ist die
befristete Einstellung von Vertretungslehrkräften im Rahmen der 3% Personal-kostenbudgetierung nicht berücksichtigt.
Im laufenden Schuljahr 2014/2015 wurde zum Stichtag 1.11.2014 ein Lehrkräftebedarf von 22.593 Vollzeiteinheiten festgestellt.
Von diesem festgestellten Bedarf müssen 10% zusätzlich finanziert werden, um das oben genannte Ziel zu erreichen. In der
Summe erfordert die Maßnahme eine zusätzliche Einstellung von 2.259 Lehrkräften. Bei dem anzuwendenden Durchschnittssatz
von 70.000 Euro/Lehrkraft im Angestelltenverhältnis errechnet sich der Betrag von 158,1 Mio. Euro.
Ausführliche Kostenschätzung der Initiatoren
Die Kosten für die Einrichtung einer Vertretungsreserve in Höhe von 10% des regulären Fachlehrkräftebedarfs betragen jährlich etwa
110 Mio €. Die Kosten wurden wie folgt berechnet:
Im Schuljahr 2013/2014 wurden in Berlin nach Angaben der Senatsbildungsverwaltung etwa 517.248 Unterrichtswochenstunden erteilt
[1].
Dieser Unterricht wurde zum überwiegenden Teil und zu annähernd gleich großen Anteilen von Lehrkräften der Lehrämter
Studienrat, Lehrer mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern und Lehrer erteilt, daher können der
Kostenschätzung näherungsweise die mittleren jährlichen Arbeitgeberkosten für Lehrkräfte dieser drei Lehrämter zugrunde
gelegt werden.
Die jährlichen Arbeitgeberkosten für eine Unterrichtsstunde ergeben sich aus den jährlichen Arbeitgeberkosten für eine
Lehrkraft geteilt durch die Anzahl der gemäß Anlage zu § 1 Abs. 3 der Arbeitszeitverordnung von der Lehrkraft zu erteilenden
Unterrichtsstunden [2].
Die jährlichen Arbeitgeberkosten für eine Lehrkraft ergeben sich aus dem Bruttoeinkommen inkl.
Jahressonderzahlung zuzüglich der Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen: Krankenversicherung (7,3%),
Pflegeversicherung (1,175%), Arbeitslosenversicherung (1,5%) und Renten-versicherung (9,35%) sowie der VBL-Zusatzrente
6,45%) [3].
Die hier diskutierten Einkommen liegen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung
von aktuell 48.600€, aber unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Für die
Kranken- und Pflegeversicherung sind daher die Höchstsätze anzusetzen. 3.614€ Krankenversicherung + 582€ Pflegeversicherung
+ 1,5% Arbeitslosenversicherung + 9,35% Rentenversicherung + 6,45% VBL-Zusatzrente. Zusammengefasst ergeben sich hier Kosten
in Höhe von 4.195€ + 17,3% des Bruttoeinkommens.
Wir gehen davon aus, dass zum Aufbau der Vertretungsreserve zusätzliche Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis bei der
derzeit praktizierten Vorweggewährung der höchsten Erfahrungsstufe (Stufe 5) eingestellt werden. Für einen Studienrat
ergeben sich so ausgehend von einem Jahresbruttoeinkommen inkl. Jahressonderzahlung von aktuell 61.095€
[4]
jährliche Arbeitgeberkosten in Höhe von 75.860€ für 26 Wochenstunden, also 2.918€ pro Wochenstunde. Für einen Lehrer mit
fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern ergeben sich ausgehend von einem Jahresbruttoeinkommen inkl.
Jahressonderzahlung von aktuell 60.824€ [5]
jährliche Arbeitgeberkosten in Höhe von 75.541€ für 26 Wochenstunden, also 2.905€ pro Wochenstunde. Für einen Lehrer ergeben
sich 2014 ausgehend von einem Jahresbruttoeinkommen inkl. Jahressonderzahlung von aktuell 55.464€
[6]
jährliche Arbeitgeberkosten in Höhe von 69.254€ für 28 Wochenstunden, also 2.473€ pro Wochenstunde.
Somit ergeben sich mittlere jährliche Arbeitgeberkosten für eine Unterrichtswochenstunde von 2.765€.
Aktuell werden den Schulen neben der regulären Ausstattung mit Lehrkräften Honorarmittel für die befristete Einstellung
von Vertretungslehrkräften im Rahmen der Personalkosten-budgetierung gewährt. Damit wurden 2014 2,3% des gesamten
Unterrichts finanziert [7].
Da eine Vertretungsreserve in Höhe von 10% des Lehrkräftebedarfs für Unterricht die kurzfristige
Einstellung von Vertretungslehrkräften erübrigt, werden diese Kosten eingespart und können für die Finanzierung der ständigen
Vertretungsreserve genutzt werden. Somit verbleibt die Notwendigkeit, 10% - 2,3% = 7,7% des Lehrkräftebedarfs für Unterricht
zu finanzieren.
7,7% der im Schuljahr 2013/14 erteilten 517.248 Stunden entsprechen 39.828 Stunden. Die Kosten für die Bereitstellung von
Lehrkräften für zusätzliche 7,7% der zu erteilenden Unterrichtsstunden belaufen sich daher näherungsweise auf
39.828 · 2.765€ = 110.144.566€ pro Jahr.
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Quellen:
[1] Summe der nach Lehramt aufgeschlüsselten Angaben in Blickpunkt Schule 2014/15, S. 16 (E3) http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/bildungsstatistik/blickpunkt_schule_2014_15.pdf
[2] Arbeitszeitverordnung Berlin http://gesetze.berlin.de/default.aspx?vpath=bibdata%2Fges%2FBlnAZVO%2Fcont%2FBlnAZVO.ANL.htm
[3] http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/system-gesetzliche-krankenversicherung/sozialversicherung-rechengroessen-beitragsbemessungsgrenze-versicherungspflichtgrenze/rechengroessen-2015/ und http://www.lohn-info.de/beitragsberechnung.html
[4] http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/berlin?id=tv-l-berlin-2015&g=E_13&s=5&zv=VBL&z=100&zulage=&stj=2015&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5%25
[5] http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/berlin/lehrer?id=tv-l-berlin-lehrer-2014&g=E_13&s=5&zv=VBL&z=100&zulage=&stj=2014&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5%25
[6] http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/berlin/lehrer?id=tv-l-berlin-lehrer-2014&g=E_11&s=5&zv=VBL&z=100&zulage=&stj=2014&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5%25
[7] Antwort auf die schriftliche Anfrage „Lehrkräftemangel in Berlin III: Quereinsteigerinnen und PKB-Kräfte“ des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN)
vom 12. März 2014 (17/13 389) http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-13389.pdf